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ERI-Cards
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| ...eine weitere Dienstleistung von |
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| Stoff : |
Eisen(III)chlorid, Lösung |
| UN Nummer : |
2582 |
| Gefahrnummer : |
80 |
| ADR Gefahrzettel : |
8 |
| ADR Klasse : |
8, 5°(c) |
| ERI-Card : |
8-08 |
Unfall-Hilfeleistung
Titel :Schwach ätzender Stoff
1. Eigenschaften
- Flüssiger oder fester Stoff.
- Flammpunkt über 61°C oder nicht entzündbar.
- Kann Schädigungen an Haut, Augen und Atemwegen
verursachen.
2. Gefahren
- Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit
Berstgefahr und nachfolgender Explosion (BLEVE).
- Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
- Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und
mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
- Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft.
Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und
Kellerräume eindringen.
3.
Persönlicher Schutz
- Umluftunabhängiger Atemschutz
- Chemikalienbeständige Kleidung bei
Kontaminationsgefahr.
4.
Einsatz-Massnahmen
4.1 Allgemeine Massnahmen
- Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem
Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt
- Lecks wenn möglich schließen.
- Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
- Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderem geeignetem Material
aufnehmen.
- Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt,
zuständige Behörde informieren.
- Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder Öffentlichkeit
bestehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
4.3 Massnahmen bei Feuer (unter Beteiligung
der Ladung)
- Behälter mit Wasser kühlen.
- Mit Sprühstrahl löschen
- Nicht mit Vollstrahl löschen.
- Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
- Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe
- Falls der Stoff in die Augen gelangt, mindestens 15 Minuten
mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung
zuführen.
- Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut
mit viel Wasser spülen.
- Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder
Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen.
Dabei alle verfügbaren Produktinformationen mitgeben.
- Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte
anwenden.
6. Unabdingbare
Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut
- Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.
- Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern
ausgestatteten Behältern aufnehmen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem
Hilfeleistung-Einsatz
7.1 Ablegung der
Schutzkleidung
- Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug
und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
- Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der
Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung
und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
- Ablaufende Dekontaminationsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung
- Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser spülen.
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