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...eine weitere Dienstleistung von CEFIC Logistics section
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Stoff : Eisen(III)chlorid, Lösung
UN Nummer : 2582
Gefahrnummer : 80
ADR Gefahrzettel : 8
ADR Klasse : 8, 5°(c)
ERI-Card : 8-08

 

Unfall-Hilfeleistung

Titel :Schwach ätzender Stoff

    1. Eigenschaften
    • Flüssiger oder fester Stoff.
    • Flammpunkt über 61°C oder nicht entzündbar.
    • Kann Schädigungen an Haut, Augen und Atemwegen verursachen.
    2. Gefahren
    • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion (BLEVE).
    • Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
    • Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
    • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
    3. Persönlicher Schutz
    • Umluftunabhängiger Atemschutz
    • Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
    4. Einsatz-Massnahmen
      4.1 Allgemeine Massnahmen
      • Mit dem Wind vorgehen. Schutzausrüstung bereits vor dem Betreten des Gefahrenbereichs anlegen.
      4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt
      • Lecks wenn möglich schließen.
      • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
      • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderem geeignetem Material aufnehmen.
      • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
      • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder Öffentlichkeit bestehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
      4.3 Massnahmen bei Feuer (unter Beteiligung der Ladung)
      • Behälter mit Wasser kühlen.
      • Mit Sprühstrahl löschen
      • Nicht mit Vollstrahl löschen.
      • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
      • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
      5. Erste Hilfe
      • Falls der Stoff in die Augen gelangt, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
      • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
      • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Produktinformationen mitgeben.
      • Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
      6. Unabdingbare Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut
      • Säurebeständige Ausrüstung einsetzen.
      • Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.
      7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz
        7.1 Ablegung der Schutzkleidung
        • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
        • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
        • Ablaufende Dekontaminationsflüssigkeit zurückhalten.
        7.2 Reinigung der Ausrüstung
        • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser spülen.

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